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Ingrid Kipper, im März 1982 verstorbene ehemalige Bürgermeisterin der Stadt Soest, verfügte testamentarisch, dass ihr Nachlass in eine Stiftung eingebracht wird. Es war dabei ihr ausdrücklicher Wunsch, dass die Überschüsse aus dem Stiftungsvermögen für kulturelle Fördermaßnahmen im Bereich der Stadt Soest verwendet werden sollen.
Ingrid Kippers Verfügung findet konkret ihren Ausdruck in der Satzung der Stiftung (§ 2):
„Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildenden Künste und der Musik im Bereich der Stadt Soest. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Ausstellungen bzw. musikalische Veranstaltungen, durch die Vergabe von Preisen für besondere künstlerische Leistungen, durch Unterstützungsleistungen an junge Künstler im Rahmen ihrer Ausbildung.
(…)
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“
Für steuerlich abzugsfähige Zuwendungen an die Stiftung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Das Kuratorium der Ingrid Kipper-Stiftung Soest 2010
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